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Bundestag zu 'offenen Standards'

ImageBundestag verabschiedet Empfehlung für "offene Standards"

Der Bundestag hat am 06.07.2007 einen Antrag für "mehr Wettbewerb durch offene Dokumentenstandards" verabschiedet. Kritiker nehmen daran Anstoss, dass mit der Formulierung der "Ausgestaltung der Nutzungsbedingungen" offener IT-Standards nach "den Vorgaben der internationalen Standardisierungsorganisationen" eine so genannte "RAND"-Lizenzierung (Reasonable And Non-Discriminatory) nahegelegt werde. Innerhalb dessen müssen Nutzer solcher Standards üblicherweise dafür Geld bezahlen oder andere Leistungen erbringen.

Anmerkungen:

Die Bundestagsvorlage zeugt davon, dass der vor allem wirtschaftlichen Bedeutung von IT-Standards Rechnung getragen wird. Und hier lassen sich dementsprechend Formulierungen finden wie "Wer die Standards setzt, dominiert den Markt". Ebenso wird der Wettbewerb um solche Standards (wie etwa die Auseinandersetzung um die Anerkennung des Microsoft eigenen Formats OpenXML gegenüber dem schon anerkannten OpenDocument) als solcher wahrgenommen und der Vergleich mit der Entwicklung und Durchsetzung von Industriestandards nahe gelegt.

Kritisiert wurde im ersten Vorschlag (>>>) unter anderem nach der Definition "Standards sollen dann als 'offen' betrachtet werden, wenn sie den Austausch zwischen verschiedenen Plattformen und Applikationen ermöglichen und ausreichend dokumentiert sind.", die Formulierung, dass "ihre Nutzung [...] zu fairen und diskriminierungsfreien Konditionen lizenziert werden" müsse. Der Wortlaut wurde schließlich im verabschiedeten Text durch "Ausgestaltung der Nutzungsbedingungen [nach] den Vorgaben der internationalen Standardisierungsorganisationen" ersetzt. 

Auch diese Formulierung geht nicht mit der EU-Definition für offene Dokumentenstandards konform, die für "offene Standards" Herstellerunabhängigkeit und kostenlose Nutzbarkeit beinhaltet. Organisationen wie der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII), die Initiative patentfrei.de, der Linux-Verband und die Free Software Foundation Europe (FSFE) vertreten die Auffassung, dass mit diesen Formulierungen lediglich zugesichert werde, dass Lizenzen zu einem einheitlichen Gebührenniveau angeboten werden. Insgesamt sind viele Institutionen, wie etwa die W3C, die in Deutschland durch die Frauenhofer-Gesellschaft vertreten wird, nicht bereit, Bezahl-Standards zu unterstützen.

Letztlich ist zu befürchten, dass Monopolisten schließlich doch der Weg gebahnt und der Einsatz von freier und Open-Source-Software untergraben wird.
Das Papier kann somit auch als Zugeständnis der Politik an große Softwareanbieter gesehen werden. Im Bezug auf die Office-Dokumenten-Formate wird hier durchaus auch auf den Wettbewerb zwischen den Formaten OpenDokument und OpenXML verwiesen, wobei bislang eben keiner der beiden Lösungen der Vorzug gegeben werden könne.

Siehe:

Verabschiedete Bundestagsempfehlung vom 06.07.07: 16/5927
Bundestagsvorlage vom 13.06.07:  16/5602

heise online (06.07.07): Bundestag verabschiedet Empfehlung für "offene Standards"
heise online (03.07.07): Koalition hält an umstrittener Definition "offener Standards" fest
heise online (22.06.07): Koalitionsantrag für offene IT-Standards sorgt weiter für Wirbel
netzpolitik.org (21.06.07): Offene Standards im Bundestag
golem.de (19.06.07): Kritik an politischer Definition offener Standards
heise online (13.06.07): Koalition bringt Antrag für offene IT-Standards in den Bundestag ein

 

Letzte Aktualisierung ( 22.07.2010 )